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59 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"FinDAG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (59)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Finanzdienstleistungs- aufsichtsgesetz (FinDAG) vor: Es sollte klargestellt..., ...Aufgaben gemäß § 4 Abs. 4 FinDAG nur im öffentlichen Interesse..., ...Reform von § 4 Abs. 1a FinDAG”, VuR 2023, S. 203ff. ..., ... in § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG. Verbraucherzentrale ..., ...maßgeblichen § 4 Abs. 1a FinDAG heißt es: „Die Bundesanstalt..., ...Einführung des § 4 Abs. 1a FinDAG, BT- Drucks. 18/3994,..., ...Grundlagen des § 4 Abs. 1a FinDAG erlassen: Banken und Sparkassen..., ...BaFin nach § 4 Abs. 1a FinDAG verneint, da die Verfügung..., ...Aufgaben gemäß § 4 Abs. 4 FinDAG nur im öffentlichen Interesse..., ...Auslegung des § 4 Abs. 1a FinDAG durch das VG Frankfurt..., ...BaFin nach § 4 Abs. 1 a FinDAG“, BKR 2021, 141. 35 Vgl..., ...Untersuchung zu 4 Abs. 1a FinDAG“, Zeitschrift für Wirtschafts..., ...Einführung des § 4 Abs. 1a FinDAG, BT-Drucks. 18/3994, ..., ...Aufgaben gemäß § 4 Abs. 4 FinDAG nur im öffentlichen Interesse..., ... in § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG. 42 Vgl. Rott (2023)....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Notwendig ist eine risikoadäquate Regulierung von KI in der Versicherungswirtschaft. Eine pauschale Hochrisiko-Einstufung von KI-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung in der Krankenversicherung wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli-genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...II/VAG, BaFin-Aufsicht, FinDAG-Verbraucherschutz, AGG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BaFin gemäß § 4 Abs. 1a FinDAG dem proaktiven kollektiven..., ...handelt sich bei § 4 Abs. 1a FinDAG um eine Ermächtigungsgrundlage..., ...Versicherungsaufsichtsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 4 FinDAG Rn. 10; Rott, BaFin – ..., ... 29 Nomos-BR/Laars FinDAG/Laars, 5. Aufl. 2021, FinDAG § 4 Rn. 4 aE. 30 Kloyer..., ...Intervention gemäß § 4 Abs. 1a FinDAG veranlassen müsste. Statt..., ... Blick auf § 4 Abs. 1a FinDAG – eine einheitliche Aufsicht..., ...repressiv) gemäß § 4 Abs. 1a FinDAG diesbzgl. über Anordnungsbefugnisse...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abgrenzung zu § 4 Abs. 1a FinDAG erfolgen. Denn Kreditinstitute..., ...Einschränkungen von § 4 Abs. 1 FinDAG zu übernehmen. Demnach...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abgrenzung zu § 4 Abs. 1a FinDAG erfolgen. Denn Kreditinstitute..., ...Einschränkungen von § 4 Abs. 1 FinDAG zu übernehmen. Demnach...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abgrenzung zu § 4 Abs. 1a FinDAG erfolgen. Denn Kreditinstitute..., ...Einschränkungen von § 4 Abs. 1 FinDAG zu übernehmen. Demnach...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abgrenzung zu § 4 Abs. 1a FinDAG erfolgen. Denn Kreditinstitute..., ...Einschränkungen von § 4 Abs. 1 FinDAG zu übernehmen. Demnach...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eines neuen § 4 Abs. 1b FinDAG an, mit dem auch die „..., ...mit einer Änderung des FinDAG (vermutlich Änderung des § 16j FinDAG wg. Bezug zu SON01 bei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eines neuen § 4 Abs. 1b FinDAG an, mit dem auch die „..., ...mit einer Änderung des FinDAG (vermutlich Änderung des § 16j FinDAG wg. Bezug zu SON01 bei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eines neuen § 4 Abs. 1b FinDAG an, mit dem auch die „..., ...mit einer Änderung des FinDAG (vermutlich Änderung des § 16j FinDAG wg. Bezug zu SON01 bei...
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