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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/5922"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (10)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Medizinregistergesetz. Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zum Betrieb, zur Nutzung und zur Qualität medizinischer Register. Die Stiftung setzt sich insbesondere für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Seltenen Erkrankungen ein. Dies umfasst Fragen der Datenverknüpfung sowie der Rahmenbedingungen für registergestützte Forschung und Versorgung.
- Bereitgestellt von: Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit Seltenen Erkrankungen am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Medizinregisterdatennutzung“ (BT-Drs. 21/5922) ZENTRALE ANLIEGEN..., ...Medizinregisterdatennutzung“ (BT-Drs. 21/5922) als wichtigen Schritt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Medizinregisterdatennutzung, Drucksache: 21/5922 Berlin, 08.06.2026...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Medizinregistergesetzes für bessere Nutzungsmöglichkeiten von Registerdaten
Die BÄK unterstützt das Ziel des Referentenentwurfs, die Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus Medizinregistern zu verbessern und eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Hervorzuheben ist aus Sicht der BÄK die Bedeutung der Ethikkommissionen, die mit der inhaltlichen Prüfung der Registerprotokolle einen wesentlichen Beitrag zugunsten hoher Qualitätsstandards leisten. Hier sollten Doppelprüfungen durch das geplante Zentrum von Medizinregistern vermieden werden. Auch auf Bundesrecht errichtete Register sollten zur Qualifizierung ein Ethikvotum einholen. Die geplante Widerspruchsmöglichkeit für Patienten zur Datenverarbeitung sollte insbesondere auch für das Transplantationsregister gelten. Weitere Vorschläge betreffen Detailverbesserungen für Formulierungen z. B. zum Erhebungszweck.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(Bundestags-Drucksache 21/5922) ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DKG setzt sich für einen praxistauglichen Rechtsrahmen für Medizinregister ein. Der Anwendungsbereich sollte um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ergänzt werden. Qualifizierungsverfahren, Meldepflichten und die Datenerhebung mit Widerspruchslösung werden grundsätzlich begrüßt, sollten jedoch bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden. Datenzugangs- und Antragsverfahren sollen zentral, digital und effizient organisiert werden. Zudem sollen Datenkranz, Registerverknüpfungen, KVNR-Nutzung und Kooperationen mit Dritten so ausgestaltet werden, dass versorgungsnahe Forschung und evidenzbasierte Patientenversorgung gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Medizinregistergesetzes
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann. Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.
- Bereitgestellt von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs hinsichtlich der Verbesserung der Rahmenbedingungen, der Vermeidung von zusätzlichen administrativen Anforderungen (Bürokratieabbau) und der Verbesserung von Datenverknüpfungen (analog EHDS-Möglichkeiten).
- Bereitgestellt von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 02.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs hinsichtlich der Verbesserung der Rahmenbedingungen, der Vermeidung von zusätzlichen administrativen Anforderungen (Bürokratieabbau) und der Verbesserung von Datenverknüpfungen (analog EHDS-Möglichkeiten).
- Bereitgestellt von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsrahmen für Patientenzugang und Vergütung für Zell- und Gentherapien
Änderungen im Rechtsrahmen des §130b SGB V insbesondere im Blick auf Arzneimittel mit nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen Klarstellung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, um Besonderheiten von Gentherapien zu berücksichtigen Sicherstellung der Qualität von Registerdaten
- Bereitgestellt von: Michael Kauch am 15.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Michael Kauch
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Medizinregistergesetz. Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zum Betrieb, zur Nutzung und zur Qualität medizinischer Register. Die Stiftung setzt sich insbesondere für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Seltenen Erkrankungen ein. Dies umfasst Fragen der Datenverknüpfung sowie der Rahmenbedingungen für registergestützte Forschung und Versorgung.
- Bereitgestellt von: Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit Seltenen Erkrankungen am 20.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsrahmen für Patientenzugang und Vergütung für Zell- und Gentherapien
Änderungen im Rechtsrahmen des §130b SGB V insbesondere im Blick auf Arzneimittel mit nicht-quantifizierbaren Zusatznutzen Klarstellung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, um Besonderheiten von Gentherapien zu berücksichtigen Sicherstellung der Qualität von Registerdaten
- Bereitgestellt von: Michael Kauch am 14.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Michael Kauch
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Zu Regelungsvorhaben: