Stellungnahmen/Gutachten
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143 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KHG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (143)
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Reduktion der Vergütung von operativen Leistungen im Bereich der Onkologie
Eine Reduktion der Vergütung von operativen Leistungen im Bereich der Onkologie (15%-Klausel) gemäß § 40 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist im Rahmen der Kinder- und Jugendchirurgie nicht sinnvoll. Die chirurgischen Leistungen bei Kindern sollten getrennt von den Erwachsenen gewertet werden und die 15%-Regelung sollte hier nicht greifen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 23.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern sieht das KHVVG die Einführung eines Transformationsfonds vor. In § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 bis 8 KHG werden die Fördertatbestände aufgezählt, die durch den Verordnungsentwurf ausdifferenziert werden. Die DGMKG nimmt zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie zum Fördertatbestand in § 3 Abs. 4 KHTFV-Entwurf Stellung.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), Ablehnung der Finanzierung des T-Fonds
Wir unterstützen die Ziele des Transformationsfonds grundsätzlich, lehnen jedoch dessen verfassungswidrige Finanzierung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entschieden ab.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Krankenkassen zum Referentenentwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)
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Adressatenkreis:
-
24.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds ordnungspolitisch sauber finanzieren
Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist eine staatliche Aufgabe und darf daher nicht aus Beitragsmitteln erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 20.01.2025
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) anpassen und verbessern
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das Ziel des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), die Qualität und Transparenz der stationären Versorgung zu erhöhen und die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig auszurichten. Gleichzeitig weist der BVMed darauf hin, dass die angestrebten Reformen nur dann Wirkung entfalten können, wenn die Rolle moderner Medizintechnologien in der Qualitätsverbesserung konsequent berücksichtigt und die Finanzierung notwendiger Investitionen sichergestellt wird. Die Medizintechnik ist integraler Bestandteil jeder Struktur- und Prozessqualität im Krankenhaus: Ohne moderne Geräte, IT-Lösungen und Infrastruktur sind weder Mindestanforderungen noch Leistungsgruppenkonzentrationen realistisch erfüllbar.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern sieht das KHVVG die Einführung eines Transformationsfonds vor. In § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 bis 8 KHG werden die Fördertatbestände aufgezählt, die durch den Verordnungsentwurf ausdifferenziert werden. Die DGMKG nimmt zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie zum Fördertatbestand in § 3 Abs. 4 KHTFV-Entwurf Stellung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 05.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds ordnungspolitisch sauber finanzieren
Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist eine staatliche Aufgabe und darf daher nicht aus Beitragsmitteln erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.01.2025
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Adressatenkreis:
-
24.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds ordnungspolitisch sauber finanzieren
Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist eine staatliche Aufgabe und darf daher nicht aus Beitragsmitteln erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 20.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 09.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform muss nephrologische Versorgung sicherstellen
Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher kommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument (Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent aufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie
Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie
Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Parlamentarischer Abend zum Strukturwandel im Gesundheitssystem
Darstellung u. Diskussion aktueller Probleme im Fachgebiet Anästhesiologie durch - Fachkräftemangel - Ambulantisierung - Unterfinanzierte Kliniken - Bürokratiezuwachs - Weiterbildung mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertretern der Bundesärztekammer, Anästhesistinnen u. Anästhesisten
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 09.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform, Onkologische Versorgungsstrukturen
Angemessene Abbildung relevanter onkologischer Kompetenzen, Facharztrichtungen und nicht-ärztlicher Heilberufe in der Ausgestaltung der Krankenhausreform. Erhalt und Weiterentwicklung onkologischer Organzentren mit positiver Evidenz.
- Bereitgestellt von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 28.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das KHVVG soll die Versorgungsqualität im Krankenhaus verbessern und Vergütungsstrukturen reformieren. Der BeB fordert, die stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderung stärker zu berücksichtigen. Es braucht flächendeckende Strukturen, Kompetenzteams in allen Krankenhäusern, Kooperation mit MZEB und Betreuungseinrichtungen sowie bauliche und personelle Voraussetzungen. Die Fachkliniken für Menschen mit Behinderung sollen erhalten und angemessen vergütet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: