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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BattDG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (5)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hersteller müssen ihre Batterieregistrierung gemäß BattDG bei der Stiftung ear bis 15. Januar 2026 aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) angeben. Da bisher nicht genügend OfHs zugelassen sind, ist eine fristgerechte Umsetzung kaum möglich. Ohne Aktualisierung erlischt die Registrierung, und Hersteller dürfen ab dem 16. Januar keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Eine Fristverlängerung ist dringend erforderlich, um die rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1150 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 26.11.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der EU-Batterienverordnung in Bundesrecht sollte praktikabel erfolgen, ohne zusätzliche Hürden zu schaffen. Eine verpflichtende Markenregistrierung erzeugt unnötigen Aufwand, da die EU sie nur bei vorhandenen Marken vorsieht. Bei der Sicherheitsleistung im Insolvenzfall von Herstellerverantwortungsorganisationen sollte die realistisch zu erwartende Rücklaufmenge statt der in Verkehr gebrachten Menge gelten. Ökologische Kriterien sollten nicht zusätzlich in die Beitragsbemessung der Rücknahme einfließen, da die EU-Verordnung bereits ausreichend Anreize setzt. Für eine effiziente Rücknahme benötigt es eine bundesweit zuständige notifizierende Behörde sowie eine Harmonisierung auf Bundesebene. Zudem muss die Struktur der Stiftung ear an die neuen Anforderungen angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/570 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 06.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns für eine rechtssichere, praktikable und fristgerechte Umsetzung des Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG, BattDG) ein. Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen und unverhältnismäßigen Belastungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien setzen wir uns daher für ein Vollzugsmoratorium ein, um eine realistische Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung, eine angemessene Ausgestaltung von Sicherheitsleistungen sowie eine flächendeckende und rechtssichere Registrierung der Hersteller bei der Stiftung EAR zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 16.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hersteller müssen ihre Batterieregistrierung gemäß BattDG bei der Stiftung ear bis 15. Januar 2026 aktualisieren und eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) angeben. Da bisher nicht genügend OfHs zugelassen sind, ist eine fristgerechte Umsetzung kaum möglich. Ohne Aktualisierung erlischt die Registrierung, und Hersteller dürfen ab dem 16. Januar keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Eine Fristverlängerung ist dringend erforderlich, um die rechtskonforme Umsetzung sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 29.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1150 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 17.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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