Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610120023 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzungen und Anpassungen zum EU-Emissionshandel

Der BDEW setzt sich für die vollständige und EU-weit einheitliche Einführung des ETS 2 zum 1. Januar 2028 und für frühzeitige Versteigerungen ab Anfang 2027 ein. Er fordert verlässliche Übergangsregelungen vom BEHG zum ETS 2, die Doppelbelastungen vermeiden, sowie technologieoffene und faire Wettbewerbsbedingungen im Wärmemarkt. Die Einnahmen sollen gezielt für Investitionen in die Transformation der Sektoren Wärme und Gebäude sowie für soziale Entlastung eingesetzt werden. Eine Verwendung zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung lehnt der BDEW ab. Er fordert die unverzügliche Einreichung des nationalen Klima-Sozialplans bei der Europäischen Kommission und zielgerichtete soziale Förderprogramme, damit die Mittel des EU-Klima-Sozialfonds zügig wirksam werden.

Bereitgestellt von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888) am 12.10.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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