Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610070018
(PDF - 18 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung von konkreten Regelungen des GeDIG
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt deshalb das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), digitale Prozesse weiterzuentwickeln, die Interoperabilität zu verbessern und den Austausch versorgungsrelevanter Daten zu erleichtern. Für die Heilmittelversorgung kommt es dabei entscheidend darauf an, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen. Sie müssen Abläufe vereinfachen, Kommunikation erleichtern und dazu beitragen, administrative Belastungen zu reduzieren. Neue digitale Verfahren dürfen nicht lediglich bestehende Prozesse abbilden oder neue Dokumentations- und Nachweispflichten schaffen.
Bereitgestellt von:
Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. (R004740)
am
07.10.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.10.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/8279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]