Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610070018 (PDF - 18 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung von konkreten Regelungen des GeDIG

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt deshalb das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), digitale Prozesse weiterzuentwickeln, die Interoperabilität zu verbessern und den Austausch versorgungsrelevanter Daten zu erleichtern. Für die Heilmittelversorgung kommt es dabei entscheidend darauf an, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen. Sie müssen Abläufe vereinfachen, Kommunikation erleichtern und dazu beitragen, administrative Belastungen zu reduzieren. Neue digitale Verfahren dürfen nicht lediglich bestehende Prozesse abbilden oder neue Dokumentations- und Nachweispflichten schaffen.

Bereitgestellt von:
Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. (R004740) am 07.10.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/8279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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