Regelungsvorhaben
Anpassung von konkreten Regelungen des GeDIG
Angegeben von:
Spitzenverband der Heilmittelverbaende (SHV) e.V. (R004740)
am
07.10.2026
Beschreibung:
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) unterstützt deshalb das Ziel des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), digitale Prozesse weiterzuentwickeln, die Interoperabilität zu verbessern und den Austausch versorgungsrelevanter Daten zu erleichtern.
Für die Heilmittelversorgung kommt es dabei entscheidend darauf an, dass digitale Anwendungen einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen. Sie müssen Abläufe vereinfachen, Kommunikation erleichtern und dazu beitragen, administrative Belastungen zu reduzieren. Neue digitale Verfahren dürfen nicht lediglich bestehende Prozesse abbilden oder neue Dokumentations- und Nachweispflichten schaffen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/8279 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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SG2610070018 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.10.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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