Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610060033
(PDF - 11 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Arbeitsförderung (BT-Drs. 21/7870) - Erhalt des laufenden Verzeichnisses nach § 163 Abs. 1 SGB IX
Ziel der BSD ist, dass im Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung die Pflicht der Arbeitgeber zur laufenden Führung des Verzeichnisses der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und der gleichgestellten Beschäftigten (§ 163 Abs. 1 SGB IX) erhalten bleibt und ein Einsichts- und Auskunftsrecht von Schwerbehindertenvertretung und Wahlvorstand verankert wird. Zudem sollen der Bußgeldtatbestand des § 238 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX bestehen bleiben, die elektronische Meldung der Vertrauenspersonen präzisiert, die Barrierefreiheit digitaler Verfahren in § 11 SGB III festgeschrieben, ein elektronischer Kommunikationsweg zwischen SBV und Bundesagentur für Arbeit geschaffen und der Schutz nach § 150 Abs. 2 Nr. 1a SGB III erhalten werden.
Bereitgestellt von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) (R007414)
am
06.10.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.10.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/7870 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle SG hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit