Regelungsvorhaben

Modernisierung der Arbeitsförderung (BT-Drs. 21/7870) - Erhalt des laufenden Verzeichnisses nach § 163 Abs. 1 SGB IX

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) (R007414) am 06.10.2026

Beschreibung:
Ziel der BSD ist, dass im Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung die Pflicht der Arbeitgeber zur laufenden Führung des Verzeichnisses der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und der gleichgestellten Beschäftigten (§ 163 Abs. 1 SGB IX) erhalten bleibt und ein Einsichts- und Auskunftsrecht von Schwerbehindertenvertretung und Wahlvorstand verankert wird. Zudem sollen der Bußgeldtatbestand des § 238 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX bestehen bleiben, die elektronische Meldung der Vertrauenspersonen präzisiert, die Barrierefreiheit digitaler Verfahren in § 11 SGB III festgeschrieben, ein elektronischer Kommunikationsweg zwischen SBV und Bundesagentur für Arbeit geschaffen und der Schutz nach § 150 Abs. 2 Nr. 1a SGB III erhalten werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7870 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
  • Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610060033 (PDF - 11 Seiten)

    Adressatenkreis:

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