Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2610060024
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Grundlohngrenze für SFN-Zuschläge
Die Lufthansa Group plädiert dafür, bei Arbeitnehmern, die als Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen beschäftigt werden, abweichend von Satz 1 nach § 3b Absatz 2 EStG, die Grundlohngrenze für Nachtarbeit ebenfalls mit höchstens 75 Euro anzusetzen.
Bereitgestellt von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474)
am
06.10.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.10.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/8235 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Zuständiges Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle SG hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Tarifpolitik