Regelungsvorhaben

Anpassung der Grundlohngrenze für SFN-Zuschläge

Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474) am 06.10.2026

Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, bei Arbeitnehmern, die als Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen beschäftigt werden, abweichend von Satz 1 nach § 3b Absatz 2 EStG, die Grundlohngrenze für Nachtarbeit ebenfalls mit höchstens 75 Euro anzusetzen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/8235 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2610060024 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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