Regelungsvorhaben
Anpassung der Grundlohngrenze für SFN-Zuschläge
Angegeben von:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (R001474)
am
06.10.2026
Beschreibung:
Die Lufthansa Group plädiert dafür, bei Arbeitnehmern, die als Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen beschäftigt werden, abweichend von Satz 1 nach § 3b Absatz 2 EStG, die Grundlohngrenze für Nachtarbeit ebenfalls mit höchstens 75 Euro anzusetzen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/8235 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Tarifpolitik
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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