Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300063 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Bestandsschutzsortenregelung im Falle eines B10-Angebotes an Tankstellen (10. BImSchV)

§ 4 Abs. 4 10. BimSchV verpflichtet jede Abgabestelle, die B10 anbieten möchte, auch B7 als sogenannte Bestandsschutzsorte anzubieten. Diese Regelung entspricht nicht der EU-Vorgabe und sollte dahingehend reformiert werden, dass Abgabestellen auch ausschließlich B10 anbieten dürfen, solange Verbraucher weiterhin die Möglichkeit haben, B7 auf dem Markt zu beziehen.

Bereitgestellt von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 12.08.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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