Regelungsvorhaben

Reform der Bestandsschutzsortenregelung im Falle eines B10-Angebotes an Tankstellen (10. BImSchV)

Angegeben von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700) am 30.09.2026

Beschreibung:
§ 4 Abs. 4 10. BimSchV verpflichtet jede Abgabestelle, die B10 anbieten möchte, auch B7 als sogenannte Bestandsschutzsorte anzubieten. Diese Regelung entspricht nicht der EU-Vorgabe und sollte dahingehend reformiert werden, dass Abgabestellen auch ausschließlich B10 anbieten dürfen, solange Verbraucher weiterhin die Möglichkeit haben, B7 auf dem Markt zu beziehen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609300063 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.08.2026 an:

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