Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300063
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Bestandsschutzsortenregelung im Falle eines B10-Angebotes an Tankstellen (10. BImSchV)
§ 4 Abs. 4 10. BimSchV verpflichtet jede Abgabestelle, die B10 anbieten möchte, auch B7 als sogenannte Bestandsschutzsorte anzubieten. Diese Regelung entspricht nicht der EU-Vorgabe und sollte dahingehend reformiert werden, dass Abgabestellen auch ausschließlich B10 anbieten dürfen, solange Verbraucher weiterhin die Möglichkeit haben, B7 auf dem Markt zu beziehen.
Bereitgestellt von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700)
am
30.09.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]