Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609280005 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Der BDI begleitet die Verordnung zur Anpassung der Grenzwerte für Blei in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und zur Änderung der Biostoffverordnung. Im Fokus stehen die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/869, die Absenkung der Schwellenwerte für arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bleiexposition sowie die Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigte. Der BDI setzt sich für eine praxisgerechte, wissenschaftlich fundierte und bürokratiearme Umsetzung ein. Zudem wird eine Anpassung der ArbMedVV vorgeschlagen, um unnötige Einwilligungserfordernisse bei der Übertragung der nachgehenden Vorsorge an die gesetzlichen Unfallversicherungsträger abzubauen.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 16.03.2026 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 110/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 und zur Änderung der Biostoffverordnung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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