Regelungsvorhaben

Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 30.09.2026

Beschreibung:
Der BDI begleitet die Verordnung zur Anpassung der Grenzwerte für Blei in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und zur Änderung der Biostoffverordnung. Im Fokus stehen die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/869, die Absenkung der Schwellenwerte für arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bleiexposition sowie die Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigte. Der BDI setzt sich für eine praxisgerechte, wissenschaftlich fundierte und bürokratiearme Umsetzung ein. Zudem wird eine Anpassung der ArbMedVV vorgeschlagen, um unnötige Einwilligungserfordernisse bei der Übertragung der nachgehenden Vorsorge an die gesetzlichen Unfallversicherungsträger abzubauen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 110/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 und zur Änderung der Biostoffverordnung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609280005 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.03.2026 an:

      • Bundesregierung

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