Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609070005 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Neufassung des Unterschwellenvergabeordnung 2026, möchte jedoch bei einigen Vorschriften auf Nachbesserungsbedarf hinweisen.

Die nunmehr angestrebte Reform der UVgO begrüßt der DAV. Bei einigen wenigen Vorschriften wird allerdings Nachbesserungsbedarf gesehen, so sollte etwa auf die Ex-post-Bekanntmachung bei Direktaufträgen über 25.000 Euro (§ 2 Direktaufträge) verzichtet werden. Ebenso sollte der Losgrundsatz unterhalb der EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen (§11 Losgrundsatz) nach Auffassung des DAV vollständig gestrichen werden.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 14.10.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026 Datum des Referentenentwurfs: 30.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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