Regelungsvorhaben

Der DAV begrüßt die Neufassung des Unterschwellenvergabeordnung 2026, möchte jedoch bei einigen Vorschriften auf Nachbesserungsbedarf hinweisen.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 14.10.2026

Beschreibung:
Die nunmehr angestrebte Reform der UVgO begrüßt der DAV. Bei einigen wenigen Vorschriften wird allerdings Nachbesserungsbedarf gesehen, so sollte etwa auf die Ex-post-Bekanntmachung bei Direktaufträgen über 25.000 Euro (§ 2 Direktaufträge) verzichtet werden. Ebenso sollte der Losgrundsatz unterhalb der EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen (§11 Losgrundsatz) nach Auffassung des DAV vollständig gestrichen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026 Datum des Referentenentwurfs: 30.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609070005 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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