Regelungsvorhaben
Der DAV begrüßt die Neufassung des Unterschwellenvergabeordnung 2026, möchte jedoch bei einigen Vorschriften auf Nachbesserungsbedarf hinweisen.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
14.10.2026
Beschreibung:
Die nunmehr angestrebte Reform der UVgO begrüßt der DAV. Bei einigen wenigen Vorschriften wird allerdings Nachbesserungsbedarf gesehen, so sollte etwa auf die Ex-post-Bekanntmachung bei Direktaufträgen über 25.000 Euro (§ 2 Direktaufträge) verzichtet werden. Ebenso sollte der Losgrundsatz unterhalb der EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen (§11 Losgrundsatz) nach Auffassung des DAV vollständig gestrichen werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026 Datum des Referentenentwurfs: 30.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.08.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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