Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608050031
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Computerstrafrechts
Für eine wirksame und zeitgemäße IT-Sicherheitsforschung in Deutschland ist es essenziell, dass das Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren legal durchführbar sind. Aktuell stellt § 202c StGB Sicherheitsforschende vor die große Herausforderung, die Legitimität ihrer Handlungen nachzuweisen. Vorbereitungshandlungen zur IT-Sicherheitsforschung sollten daher im Gesetz klar adressiert werden, um Unklarheiten in der Auslegung entgegen zu wirken.
Bereitgestellt von:
Gesellschaft für Informatik e.V. (R000484)
am
10.08.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.12.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches ... Datum des Referentenentwurfs: 04.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG hierzu]
- Cybersicherheit [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle SG hierzu]