Regelungsvorhaben

Modernisierung des Computerstrafrechts

Angegeben von:
Gesellschaft für Informatik e.V. (R000484) am 10.08.2026

Beschreibung:
Für eine wirksame und zeitgemäße IT-Sicherheitsforschung in Deutschland ist es essenziell, dass das Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren legal durchführbar sind. Aktuell stellt § 202c StGB Sicherheitsforschende vor die große Herausforderung, die Legitimität ihrer Handlungen nachzuweisen. Vorbereitungshandlungen zur IT-Sicherheitsforschung sollten daher im Gesetz klar adressiert werden, um Unklarheiten in der Auslegung entgegen zu wirken.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches ... Datum des Referentenentwurfs: 04.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608050031 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern