Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606110007 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz

Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude Die Vorgabe, die energetisch schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 zu sanieren, basiert für alle Nichtwohngebäude auf identischen Grenzwerten. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass bei den Modernisierungsanforderungen an NICHT-Wohngebäude eine weitere Differenzierung erfolgt. Insbesondere für die industriell und gewerblich genutzten Hallen (Geschosshöhe größer 4 Meter) möchten wir noch einmal auf den Punkt der Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude hinweisen. Nicht-Wohngebäude mit 2,5 Metern Geschosshöhe lassen sich nicht sinnvoll mit Hallen von mehr als 4 Metern Geschosshöhe vergleichen.

Bereitgestellt von:
figawa e.V. (R002664) am 11.06.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 11.05.2026 an:

    • Bundesregierung

  • Versendet am 08.06.2026 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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