Regelungsvorhaben
Gebäudemodernisierungsgesetz
Angegeben von:
figawa e.V. (R002664)
am
11.06.2026
Beschreibung:
Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude
Die Vorgabe, die energetisch schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 zu sanieren, basiert für alle Nichtwohngebäude auf identischen Grenzwerten.
Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass bei den Modernisierungsanforderungen an NICHT-Wohngebäude eine weitere Differenzierung erfolgt.
Insbesondere für die industriell und gewerblich genutzten Hallen (Geschosshöhe größer 4 Meter) möchten wir noch einmal auf den Punkt der Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude hinweisen.
Nicht-Wohngebäude mit 2,5 Metern Geschosshöhe lassen sich nicht sinnvoll mit Hallen von mehr als 4 Metern Geschosshöhe vergleichen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Versendet am 08.06.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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