Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605070015 (PDF - 18 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV sieht Anpassungsbedarf bei der Änderung der DSGVO und der KI-Verordnung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit KI.

Im Grundsatz begrüßt der DAV den Versuch, durch Änderungen des Art. 9 DSGVO und einen neuen Art. 88c DSGVO die spezifischen datenschutzrechtlichen Fragen zu adressieren, die sich bei der Verwendung personenbezogener Daten zum Training und Betrieb von KI-Anwendungen stellen. Im Detail besteht jedoch noch Anpassungsbedarf. Die vorgesehene Änderung in Artikel 4a KI-VO bewertet der DAV ebenfalls als positiv. Kritisch sind jedoch unklare Formulierungen, fehlende Leitlinien und Überschneidungen mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bewerten.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 07.05.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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