Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Der DAV sieht Anpassungsbedarf bei der Änderung der DSGVO und der KI-Verordnung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit KI.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 07.05.2026

Beschreibung:
Im Grundsatz begrüßt der DAV den Versuch, durch Änderungen des Art. 9 DSGVO und einen neuen Art. 88c DSGVO die spezifischen datenschutzrechtlichen Fragen zu adressieren, die sich bei der Verwendung personenbezogener Daten zum Training und Betrieb von KI-Anwendungen stellen. Im Detail besteht jedoch noch Anpassungsbedarf. Die vorgesehene Änderung in Artikel 4a KI-VO bewertet der DAV ebenfalls als positiv. Kritisch sind jedoch unklare Formulierungen, fehlende Leitlinien und Überschneidungen mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bewerten.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605070015 (PDF - 18 Seiten)

    Adressatenkreis:

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