Regelungsvorhaben
Der DAV sieht Anpassungsbedarf bei der Änderung der DSGVO und der KI-Verordnung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit KI.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
07.05.2026
Beschreibung:
Im Grundsatz begrüßt der DAV den Versuch, durch Änderungen des Art. 9 DSGVO und einen neuen Art. 88c DSGVO die spezifischen datenschutzrechtlichen Fragen zu adressieren, die sich bei der Verwendung personenbezogener Daten zum Training und Betrieb von KI-Anwendungen stellen. Im Detail besteht jedoch noch Anpassungsbedarf.
Die vorgesehene Änderung in Artikel 4a KI-VO bewertet der DAV ebenfalls als positiv. Kritisch sind jedoch unklare Formulierungen, fehlende Leitlinien und Überschneidungen mit der Datenschutz-Grundverordnung zu bewerten.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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SG2605070015 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Versendet am 24.03.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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