Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603300068
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung der umfassenden nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten (CSRD, CSDDD, CBAM und EU-Taxonomie) umsetzen
Das Omnibus-I-Verfahren der EU-Kommission bündelt mehrere Gesetzesänderungen, um bestehende Regelwerke zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren. Im Fokus stehen u. a. Anpassungen der Nachhaltigkeitsregeln wie der CSRD und der CSDDD. Der BDI fordert die deutsche Bundesregierung auf, auf EU-Ebene Erleichterungen zu unterstützen – etwa höhere Schwellenwerte, längere Übergangsfristen und geringere Berichtspflichten für Unternehmen sowie bei der deutschen Umsetzung auf Goldplating verzichtet. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile und administrativen Aufwand für die Industrie zu verringern.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
30.03.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.05.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Menschenrechte [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]