Regelungsvorhaben
Vereinfachung der umfassenden nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten (CSRD, CSDDD, CBAM und EU-Taxonomie) umsetzen
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
30.03.2026
Beschreibung:
Das Omnibus-I-Verfahren der EU-Kommission bündelt mehrere Gesetzesänderungen, um bestehende Regelwerke zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren. Im Fokus stehen u. a. Anpassungen der Nachhaltigkeitsregeln wie der CSRD und der CSDDD. Der BDI fordert die deutsche Bundesregierung auf, auf EU-Ebene Erleichterungen zu unterstützen – etwa höhere Schwellenwerte, längere Übergangsfristen und geringere Berichtspflichten für Unternehmen sowie bei der deutschen Umsetzung auf Goldplating verzichtet. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile und administrativen Aufwand für die Industrie zu verringern.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.05.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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