Regelungsvorhaben

Vereinfachung der umfassenden nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten (CSRD, CSDDD, CBAM und EU-Taxonomie) umsetzen

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 30.03.2026

Beschreibung:
Das Omnibus-I-Verfahren der EU-Kommission bündelt mehrere Gesetzesänderungen, um bestehende Regelwerke zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren. Im Fokus stehen u. a. Anpassungen der Nachhaltigkeitsregeln wie der CSRD und der CSDDD. Der BDI fordert die deutsche Bundesregierung auf, auf EU-Ebene Erleichterungen zu unterstützen – etwa höhere Schwellenwerte, längere Übergangsfristen und geringere Berichtspflichten für Unternehmen sowie bei der deutschen Umsetzung auf Goldplating verzichtet. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile und administrativen Aufwand für die Industrie zu verringern.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603300068 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

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