Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603270004 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt begrüßt die Einführung einer verbindlichen Videoüberwachung tierschutzsensibler Vorgänge in Schlachteinrichtungen im neu zu schaffenden § 4d des Tierschutzgesetzes. In einer Stellungnahme vom 25.03.2026 werden folgende Änderungen vorgeschlagen: 1. Die verpflichtende Videoaufzeichnung tierschutzsensibler Vorgänge muss für alle Schlachteinrichtungen unabhängig ihrer Betriebsgröße gelten. 2. Insbesondere kleinere Schlachteinrichtungen könnten bei der Umsetzung finanziell unterstützt werden. 3. Die Speicherfrist für Videoaufzeichnungen ist von 30 auf 90 Tage zu verlängern. 4. Den Kontrollbehörden muss die Möglichkeit einer KI-gestützten Auswertung der Videodaten eröffnet werden.

Bereitgestellt von:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt (R004067) am 27.03.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 25.03.2026 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.03.2026 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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