Regelungsvorhaben
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Angegeben von:
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt (R004067)
am
27.03.2026
Beschreibung:
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt begrüßt die Einführung einer verbindlichen Videoüberwachung tierschutzsensibler Vorgänge in Schlachteinrichtungen im neu zu schaffenden § 4d des Tierschutzgesetzes. In einer Stellungnahme vom 25.03.2026 werden folgende Änderungen vorgeschlagen: 1. Die verpflichtende Videoaufzeichnung tierschutzsensibler Vorgänge muss für alle Schlachteinrichtungen unabhängig ihrer Betriebsgröße gelten. 2. Insbesondere kleinere Schlachteinrichtungen könnten bei der Umsetzung finanziell unterstützt werden. 3. Die Speicherfrist für Videoaufzeichnungen ist von 30 auf 90 Tage zu verlängern. 4. Den Kontrollbehörden muss die Möglichkeit einer KI-gestützten Auswertung der Videodaten eröffnet werden.
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Referentenentwurf:
Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.03.2026 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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