Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603250007
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Computerstrafrechts
Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken.
Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
31.03.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.11.2024 Federführendes Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]