Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603200027
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Lkw-Fahrverbot an gesetzlichen Bundesfeiertagen und an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen (§ 30 Abs. 3 und 4 StVO)
Der BGL regt folgende bedarfsgerechte Weiterentwicklung des § 30 StVO an. Aus Sicht des Transportlogistikgewerbes sollte an bestehenden oder neu einzuführenden nicht bundeseinheitlichen Feiertagen kein Lkw-Fahrverbot bestehen, bei bundeseinheitlichen Feiertagen, die an Werktage angrenzen, sowie Sonntagen das bisherige Zeitfenster durch ein geändertes Zeitfenster von 7:00 bis 20:00 Uhr, analog zur Ferienreiseverordnung ersetzt werden. Hilfsweise, falls der Wegfall des Lkw-Fahrverbots an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen keine politische Mehrheit finden sollte, zum Lkw-Fahrverbot an nicht bundesweit einheitlichen Feiertagen ein Transit per Lkw durch die Bundesländer auf BAB und Bundesstraßen an den nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ermöglicht werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514)
am
13.07.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.12.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]