Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603200027 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Lkw-Fahrverbot an gesetzlichen Bundesfeiertagen und an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen (§ 30 Abs. 3 und 4 StVO)

Der BGL regt folgende bedarfsgerechte Weiterentwicklung des § 30 StVO an. Aus Sicht des Transportlogistikgewerbes sollte an bestehenden oder neu einzuführenden nicht bundeseinheitlichen Feiertagen kein Lkw-Fahrverbot bestehen, bei bundeseinheitlichen Feiertagen, die an Werktage angrenzen, sowie Sonntagen das bisherige Zeitfenster durch ein geändertes Zeitfenster von 7:00 bis 20:00 Uhr, analog zur Ferienreiseverordnung ersetzt werden. Hilfsweise, falls der Wegfall des Lkw-Fahrverbots an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen keine politische Mehrheit finden sollte, zum Lkw-Fahrverbot an nicht bundesweit einheitlichen Feiertagen ein Transit per Lkw durch die Bundesländer auf BAB und Bundesstraßen an den nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ermöglicht werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514) am 13.07.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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