Regelungsvorhaben

Lkw-Fahrverbot an gesetzlichen Bundesfeiertagen und an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen (§ 30 Abs. 3 und 4 StVO)

Angegeben von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514) am 13.07.2026

Beschreibung:
Der BGL regt folgende bedarfsgerechte Weiterentwicklung des § 30 StVO an. Aus Sicht des Transportlogistikgewerbes sollte an bestehenden oder neu einzuführenden nicht bundeseinheitlichen Feiertagen kein Lkw-Fahrverbot bestehen, bei bundeseinheitlichen Feiertagen, die an Werktage angrenzen, sowie Sonntagen das bisherige Zeitfenster durch ein geändertes Zeitfenster von 7:00 bis 20:00 Uhr, analog zur Ferienreiseverordnung ersetzt werden. Hilfsweise, falls der Wegfall des Lkw-Fahrverbots an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen keine politische Mehrheit finden sollte, zum Lkw-Fahrverbot an nicht bundesweit einheitlichen Feiertagen ein Transit per Lkw durch die Bundesländer auf BAB und Bundesstraßen an den nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ermöglicht werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603200027 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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