Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603200016 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
DAV sieht punktuellen Anpassungsbedarf bei der neuen Verwaltungsanweisung zum Betriebsstättenbegriff und unterbreitet Änderungsvorschläge.

DAV begrüßt eine neue Verwaltungsanweisung zum Betriebsstättenbegriff, welche die hierzu ergangenen BFH-Urteile übernimmt u. Zweifelsfragen klarstellt. Eine Überarbeitung ist sachgerecht u. trägt zur Rechts- und Planungssicherheit bei. Der DAV hält den Entwurf für das neue BMF-Schreiben insgesamt für gelungen, sieht aber punktuellen Anpassungsbedarf, z. B.: - DAV regt eine klarstellende Änderung des Begriffs der festen Geschäftseinrichtung oder Anlage an. - Die Ausführungen zur Wechselwirkung könnten präzisiert werden. - Die Aussagen bzgl. der Ausübung oder Förderung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit bedürfen stellenweise der Präzisierung.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.03.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern