Regelungsvorhaben
DAV sieht punktuellen Anpassungsbedarf bei der neuen Verwaltungsanweisung zum Betriebsstättenbegriff und unterbreitet Änderungsvorschläge.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.03.2026
Beschreibung:
DAV begrüßt eine neue Verwaltungsanweisung zum Betriebsstättenbegriff, welche die hierzu ergangenen BFH-Urteile übernimmt u. Zweifelsfragen klarstellt. Eine Überarbeitung ist sachgerecht u. trägt zur Rechts- und Planungssicherheit bei. Der DAV hält den Entwurf für das neue BMF-Schreiben insgesamt für gelungen, sieht aber punktuellen Anpassungsbedarf, z. B.:
- DAV regt eine klarstellende Änderung des Begriffs der festen Geschäftseinrichtung oder Anlage an.
- Die Ausführungen zur Wechselwirkung könnten präzisiert werden.
- Die Aussagen bzgl. der Ausübung oder Förderung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit bedürfen stellenweise der Präzisierung.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
SG2603200016 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.03.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-