Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602230022
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung schaffen
Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah sowie unentgeltlich. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden.
Bereitgestellt von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030)
am
23.02.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1847 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 436/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]