Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2601130006
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Bereitgestellt von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
13.01.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.10.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Immissionsschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]