Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511180024
(PDF - 19 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkere Beteiligungsrechte der BÄK bei Ausgestaltung der Rahmenverträge nach §§ 15a; 73d Abs. 1,2; 95 3a; 112a SGB V
Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
18.11.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]
- Pflegeversicherung [alle SG hierzu]