Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510010002 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Ancillary Activity Exemption in der EU-Finanzmarktregulierung

Der BDEW fordert die Beibehaltung der derzeitigen Ausgestaltung der Ancillary Activity Exemption (AAE) im Rahmen der EU-Finanzmarktregulierung. Die AAE ist zentral für die Risikoabsicherung von Energieunternehmen und ermöglicht deren Beteiligung an den Energiegroßhandelsmärkten ohne Einstufung als Finanzdienstleister. Der BDEW lehnt eine Verschärfung oder Einschränkung der AAE entschieden ab, da sie zu erheblichen Mehrkosten für die Energiewirtschaft führen würde und die Versorgungssicherheit sowie Investitionen in die Energiewende gefährdet. Der BDEW spricht sich zudem gegen neue Preis- oder Positionslimits aus und fordert stattdessen eine Verbesserung des Datenaustauschs zwischen Aufsichtsbehörden.

Bereitgestellt von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888) am 17.11.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 31.07.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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