Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509010022
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV/Streichung erst erfolgen sollte, wenn ein geeignetes Ersatzinstrument gefunden ist
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), die den betrieblichen Umgang mit Nährstoffen sowie die Erstellung von Stoffstrombilanzen regelt, zielt darauf ab, in der landwirtschaftlichen Produktion einen nachhaltigen und ressourcenschonen-den Einsatz von Nährstoffen zu fördern. Darüber hinaus soll sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nährstoffströme innerhalb der Betriebe verbessern. Der DBVW weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Streichung erst erfolgen sollte, wenn ein geeignetes Ersatzinstrument gefunden ist.
Bereitgestellt von:
Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. (R003565)
am
22.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.06.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.06.2025 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle SG hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]
- Wasserwirtschaft, sowohl Siedlungswasserwirtschaft als auch Gewässermanagement, Beregnung u.ä.