Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508180007
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Praxistauglichkeit und Gesetzessystematik bei der Umsetzung der IED-RL
Bürokratischen Aufwand durch organisatorische Verpflichtungen für die IED-Anlagen so gering wie möglich halten Pflicht zur Förderung erneuerbarer Energien sollte nicht im BImSchG, sondern in entsprechenden Spezialgesetzen geregelt werden Grenzwertfeststellungen sind Inhaltsbestimmungen und keine Nebenbestimmungen und daher nicht selbstständig anfechtbar – Systematik beibehalten Keine Vermischung von Organisations- und materiellen Anforderungen Beim Schadenersatz gem. § 65 BImSchG klarstellen, dass es keine Gefährdungs-, sondern Verschuldenshaftung ist (unter Bezugnahme auf die SN 16/2025).
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.08.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.08.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes und einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (2025) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.07.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]