Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508180007 (PDF - 9 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Praxistauglichkeit und Gesetzessystematik bei der Umsetzung der IED-RL

Bürokratischen Aufwand durch organisatorische Verpflichtungen für die IED-Anlagen so gering wie möglich halten Pflicht zur Förderung erneuerbarer Energien sollte nicht im BImSchG, sondern in entsprechenden Spezialgesetzen geregelt werden Grenzwertfeststellungen sind Inhaltsbestimmungen und keine Nebenbestimmungen und daher nicht selbstständig anfechtbar – Systematik beibehalten Keine Vermischung von Organisations- und materiellen Anforderungen Beim Schadenersatz gem. § 65 BImSchG klarstellen, dass es keine Gefährdungs-, sondern Verschuldenshaftung ist (unter Bezugnahme auf die SN 16/2025).

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.08.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Nach oben blättern