Regelungsvorhaben
Verbesserung der Praxistauglichkeit und Gesetzessystematik bei der Umsetzung der IED-RL
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
20.08.2025
Beschreibung:
Bürokratischen Aufwand durch organisatorische Verpflichtungen für die IED-Anlagen so gering wie möglich halten
Pflicht zur Förderung erneuerbarer Energien sollte nicht im BImSchG, sondern in entsprechenden Spezialgesetzen geregelt werden
Grenzwertfeststellungen sind Inhaltsbestimmungen und keine Nebenbestimmungen und daher nicht selbstständig anfechtbar – Systematik beibehalten
Keine Vermischung von Organisations- und materiellen Anforderungen
Beim Schadenersatz gem. § 65 BImSchG klarstellen, dass es keine Gefährdungs-, sondern Verschuldenshaftung ist
(unter Bezugnahme auf die SN 16/2025).
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes und einer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (2025) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.07.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.08.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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