Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200061 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
24.046_Wesen der EU-Abgasverordnung vor RDE-Einführung beibehalten: Test ausschließlich im NEFZ

Klarstellung durch EU-Kommission, dass RDE nicht rückwirkend auf die Zeit vor 2017 (NEFZ) anzuwenden ist.

Bereitgestellt von:
Volkswagen AG (R001681) am 31.12.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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