Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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24.046_Wesen der EU-Abgasverordnung vor RDE-Einführung beibehalten: Test ausschließlich im NEFZ

Angegeben von:
Volkswagen AG (R001681) am 10.12.2024

Beschreibung:
Klarstellung durch EU-Kommission, dass RDE nicht rückwirkend auf die Zeit vor 2017 (NEFZ) anzuwenden ist.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412200061 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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