Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300016 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verlängerung der TK-Überwachung für Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO)

Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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