Regelungsvorhaben

Keine Verlängerung der TK-Überwachung für Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO)

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 30.09.2024

Beschreibung:
Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409300016 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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