Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408080011 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer Doppelregulierung und Definitionsschärfe im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Aufgrund DORA als lex specialis sind Finanzunternehmen vom NIS2 UmsuCG mit Ausnahme von Registrierungspflichten und der Errichtung einer Kontaktstelle nicht erfasst. Die Definition der Betreiber kritischer Anlagen muss eindeutig sein. Die Definition des Entwurfs zum NIS2UmsuCG widerspricht aktuell der Definition in der BSI-Kritisverordnung.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169) am 08.08.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 03.07.2024 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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