Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408080011
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer Doppelregulierung und Definitionsschärfe im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Aufgrund DORA als lex specialis sind Finanzunternehmen vom NIS2 UmsuCG mit Ausnahme von Registrierungspflichten und der Errichtung einer Kontaktstelle nicht erfasst. Die Definition der Betreiber kritischer Anlagen muss eindeutig sein. Die Definition des Entwurfs zum NIS2UmsuCG widerspricht aktuell der Definition in der BSI-Kritisverordnung.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169)
am
08.08.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Cybersicherheit [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]