Regelungsvorhaben

Vermeidung einer Doppelregulierung und Definitionsschärfe im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169) am 08.08.2024

Beschreibung:
Aufgrund DORA als lex specialis sind Finanzunternehmen vom NIS2 UmsuCG mit Ausnahme von Registrierungspflichten und der Errichtung einer Kontaktstelle nicht erfasst. Die Definition der Betreiber kritischer Anlagen muss eindeutig sein. Die Definition des Entwurfs zum NIS2UmsuCG widerspricht aktuell der Definition in der BSI-Kritisverordnung.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408080011 (PDF, 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 03.07.2024 an:

      • Bundesregierung

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