Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407010030
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Telematikinfrastruktur: Einwilligungsunabhängige Krankenversichertennummer für Privatversicherte ermöglichen
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
01.07.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]