Regelungsvorhaben

Telematikinfrastruktur: Einwilligungsunabhängige Krankenversichertennummer für Privatversicherte ermöglichen

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 29.06.2024

Beschreibung:
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407010030 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.06.2024 an:

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