Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270255
(PDF - 14 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC spricht sich für die Priorisierung der Verkehrssicherheit in der StVO aus.
Grundsätzlich befürwortet der ADAC bei der Planung von verkehrlichen Maßnahmenoptionen das Interesse der Bewohner mit den Interessen der Besucher und Pendler in eine Balance zu bringen. Neuerungen bei der Parkraumbewirtschaftung oder beispielsweise die Regelung, die Anordnung von Tempo 30 auf sensiblen Streckenabschnitten bei Bedarf ausweiten zu können, ohne damit eine Regelumkehr von Tempo 50 auf Tempo 30 innerorts festzuschreiben, sind daher in der Verhältnismäßigkeit vor Ort zu prüfen. Zudem macht der ADAC Vorschläge zur Vereinfachung der StVO.
Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.04.2024 an:
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Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 518/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]