Regelungsvorhaben

Der ADAC spricht sich für die Priorisierung der Verkehrssicherheit in der StVO aus.

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 28.06.2024

Beschreibung:
Grundsätzlich befürwortet der ADAC bei der Planung von verkehrlichen Maßnahmenoptionen das Interesse der Bewohner mit den Interessen der Besucher und Pendler in eine Balance zu bringen. Neuerungen bei der Parkraumbewirtschaftung oder beispielsweise die Regelung, die Anordnung von Tempo 30 auf sensiblen Streckenabschnitten bei Bedarf ausweiten zu können, ohne damit eine Regelumkehr von Tempo 50 auf Tempo 30 innerorts festzuschreiben, sind daher in der Verhältnismäßigkeit vor Ort zu prüfen. Zudem macht der ADAC Vorschläge zur Vereinfachung der StVO.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 518/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270255 (PDF - 14 Seiten)

    Adressatenkreis:

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