Regelungsvorhaben
Der ADAC spricht sich für die Priorisierung der Verkehrssicherheit in der StVO aus.
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Grundsätzlich befürwortet der ADAC bei der Planung von verkehrlichen Maßnahmenoptionen das Interesse der Bewohner mit den Interessen der Besucher und Pendler in eine Balance zu bringen. Neuerungen bei der Parkraumbewirtschaftung oder beispielsweise die Regelung, die Anordnung von Tempo 30 auf sensiblen Streckenabschnitten bei Bedarf ausweiten zu können, ohne damit eine Regelumkehr von Tempo 50 auf Tempo 30 innerorts festzuschreiben, sind daher in der Verhältnismäßigkeit vor Ort zu prüfen. Zudem macht der ADAC Vorschläge zur Vereinfachung der StVO.
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 518/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
-
SG2406270255 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-